Das Umweltministerium Baden-Württemberg wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in Sachen Rücknahme von Altkleidern im Handel in Revision gehen (Aktenzeichen 10 S 1990/18). Für die Begründung bleibe dem Ministerium noch drei Wochen Zeit. Sie sei noch nicht ausgearbeitet, hieß es aus ...
Baden-Württemberg geht in Revision gegen VGH-Urteil
Altkleider-Rücknahme
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels