Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat jüngst geänderten Verordnungsentwurf zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien zur Notifizierung an die EU-Kommission gesendet. Grund dafür ist ein Änderungsantrag der Länderkammer für die Novelle der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). ...
AVV-Novelle: In Brüssel zur Notifizierung
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