Gefährliche Abfälle können bezüglich des Störfallpotenzials gleichwertige Eigenschaften besitzen wie gefährliche Abfälle, für die ab entsprechenden Mengenschwellen die Störfall-Verordnung gilt. Für die richtige Einstufung gibt es in Nordrhein-Westfalen seit letztem Jahr eine Arbeitshilfe. Ergänzend hierzu ...
Aus den Ländern: NRW veröffentlicht Arbeitshilfe für Einstufung von gefährlichen Abfällen
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