Alternative Finanzierung der EU-Kunststoffabgabe gesucht

UBA-Forschungsprojekt gibt keine klare Empfehlung ab

Deutschland muss jährlich etwa 1,3 Mrd € nach Brüssel überweisen für die EU-Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle. Die Abgabe, besser bekannt als „Plastiksteuer“, beträgt 0,80 € pro Kilogramm der im jeweiligen Mitgliedstaat angefallenen, nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Ein Viertel (20 Eurocent) der Abgabe soll im jeweiligen Land verbleiben und Dreiviertel (60 Eurocent) an die EU abgeführt werden.

Bislang wird dieser Betrag aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Im Auftrag des Umweltbundesamtes haben Forscher vom Öko-Institut, Cyclos, GVM und RWI alternative ökonomische Finanzierungsinstrumente wie Sonderabgaben, Verbrauchssteuern und Ausgleichsabgaben auf ihre Machbarkeit sowie potenzielle ökologische Lenkungswirkung hin untersucht.

Die Forscher kommen in ihrer Analyse noch zu keiner klaren Empfehlung und spielen den Ball zur Politik. Jedes der drei Instrumente habe Vor- bzw. Nachteile, heißt es in dem Zwischenbericht „Untersuchung ökonomischer Instrumente auf Basis des EU-Eigenmittels für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle“.

Instrumente: Verbrauchsteuern, Sonder- und Ausgleichsabgaben

Die Autoren nahmen Verbrauchsteuern auf Verpackungen, eine Ausgleichsabgabe auf nicht recycelten Verpackungsabfall sowie Sonderabgaben zur Förderung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und des Rezyklateinsatzes in den Blick.

Eine Steuer auf den Verbrauch müsste über den Handel als Teil des Endverkaufspreises auf die Endkonsumierenden übertragen werden. Die Steuererhebung erfolge dann über die Zollbehörden des Bundes. Dafür wurden drei Varianten untersucht: Eine Steuer auf sämtliche nach dem Verpackungsgesetz systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, eine Steuer, die auf Getränkeverpackungen beschränkt ist, und eine Steuer auf alle Produktverpackungen, die aber beschränkt auf Kunststoffe bleibt.

Dreistelliger Milliardenbetrag bei Verpackungssteuer möglich

Die Verpackungssteuer begegnet grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, meinen die Gutachter. Bei der ersten Variante würde der Bund durch die Steuer vermutlich Einnahmen in der Größenordnung eines dreistelligen Milliardenbetrages verbuchen, heißt es in ihrem Bericht. Dafür müsste aber das gesamte deutsche Steuersystem grundlegend umgestaltet werden, um die erheblichen Auswirkungen auf die Steuerlast der Bevölkerung zu kompensieren.

Weitere Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus dem Forschungsprojekt lesen Sie hier...

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