Die Bestimmungen des EU-Rechts über gefährliche Abfälle sind von den Mitgliedstaaten formal ohne große Lücken in innerstaatliches Recht übertragen worden. Deutliche Unterschiede gibt es jedoch in der Qualität und Effektivität der Maßnahmen, die die Entsorgungspraxis unterstützen und den Behörden ...
Abschlussbericht über Entsorgung gefährlicher Abfälle in der EU
Probleme in der Praxis / Statistische Lücken
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