Die Bundesregierung wird die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 1:1 nach den Vorgaben des EU-Abfallverzeichnisses umsetzen. Das geht aus dem Mitte August beschlossenen Kabinettsentwurf der Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien hervor, der nun an den Bundesrat geleitet ...
Abfallverzeichnisverordnung wird an EU-Recht angepasst
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