Seit Anfang dieses Jahres gilt in Mexiko-Stadt ein Verkaufsverbot für Einwegkunststoff. Damit dürfen Plastikgegenstände nicht mehr verkauft werden, die für einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Nach Angaben des Umweltministeriums der mexikanischen Hauptstadt gehören dazu etwa Teller, Becher, Besteck, Trinkhalme, ...
Kurz berichtet: Verkaufsverbot für Einwegplastik in Mexiko-Stadt
Ähnliche Artikel
© 2021 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.