Freispruch: Kein illegaler Export von Plastikabfall nach Malaysia

|
|

Der angebliche Skandal um Exporte von Kunststoffabfall von Österreich nach Malaysia war offensichtlich keiner. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hat Remaco-Geschäftsführerin Brigitte Benesch vom Vorwurf der illegalen Verbringung von Kunststoffabfällen nach Malaysia vorige Woche freigesprochen. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig, bestätigte Wolfgang List, der Benesch in dem Verfahren vertreten hat.

Frau Benesch sei nicht Täter, sondern wirtschaftliches Opfer, ein strafrechtlicher Vorwurf gegenüber der Firma Remaco Resources Management & Consulting GmbH bestehe nicht mehr, berichtet List. Das Gericht habe entschieden, dass die „objektive Tatseite“ in Bezug auf Brigitte Benesch nicht erfüllt ist, so List in einer Presseaussendung. Dies bedeute, dass der gegenständliche Kunststoff korrekt als Kunststoff der grünen Liste nach Malaysia verbracht wurde. Das Material habe den Anforderungen an stofflich verwertbaren Kunststoff entsprochen.

List sprach von einer sachlich ungerechtfertigten Kampagne gegen Brigitte Benesch beziehungsweise ihr Unternehmen. Die vom Klimaschutzministerium angeordnete Rückführung der Kunststoffabfälle nach Österreich sei somit entbehrlich gewesen, wobei die Remaco-Geschäftsführerin die Rückführungskosten nicht zahlen werde. Es sei schlimm genug, dass sie aufgrund des angeblichen Skandals einen massiven wirtschaftlichen Schaden erlitten habe, der ihre Existenz massiv gefährdet hat, erklärte der Rechtsanwalt.

Der Fall hatte im Herbst 2020 erhebliche Wellen geschlagen, nachdem Greenpeace den Verdacht von illegal nach Malaysia verschifftem Müll öffentlich gemacht hatte. Der exportierte Abfall stammte vom Entsorger FCC Austria. Nach Anordnung des Ministeriums wurden vier Container des Mülls zurück nach Österreich geholt. Die Abfälle waren als „Grüne Liste“-Abfälle exportiert worden.

Vor dem Landesgericht war auch ein ehemaliger Geschäftsführer des Unternehmens FCC Mostviertel Abfall Service in Amstetten angeklagt worden, das den Export veranlasst hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch ihm fahrlässiges umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen vorgeworfen. Auch der ehemalige Geschäftsführer wurde freigesprochen. Allerdings ist sein Freispruch noch nicht rechtskräftig, wie das Landesgericht auf Anfrage erklärte. Die Staatsanwaltschaft habe diesen Freispruch angefochten.

Österreichs Umweltbundesamt hatte in den aus Malaysia zurückgeholten Ladungen erhöhte Bromwerte festgestellt. Entgegen den Angaben in den mitgeführten Unterlagen seien die Kunststoffabfälle nicht für ein Recycling geeignet gewesen, hatte das österreichische Umweltministerium im Frühjahr 2021 dazu erklärt. FCC war in einem eigenen Gutachten zu gegensätzlichen Ergebnissen gelangt, nach dem die Grenzwerte der EU-POP-Verordnung eingehalten worden seien.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -