Erste EuGH-Klagen wegen verspäteter Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie

|

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag angekündigt, gegen vier Mitgliedstaaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben, weil sie die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Die Frist dafür lief bereits im Dezember 2010 ab.

Betroffen sind Bulgarien, Polen, die Slowakei und Ungarn. Die Kommission beantragt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Verhängung eines Zwangsgelds gegen die vier EU-Mitglieder, das im Falle ihrer Verurteilung erhoben werden kann, bis die Richtlinie vollständig umgesetzt ist. Die Forderung der EU-Behörde reicht von 15.220 € pro Tag für Bulgarien bis zu 67.314 € pro Tag für Polen.

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -