Scholz verhandelt mit KKR über Einstieg

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Der Finanzinvestor KKR will beim angeschlagenen Stahlschrottrecycler Scholz einsteigen. Man befinde sich in exklusiven Verhandlungen über eine umfassende Rekapitalisierung, teilte Scholz heute mit. KKR soll der Unternehmensgruppe zusammen mit einigen bestehenden Finanzgläubigern langfristiges Kapital in „substanziellem Umfang“ zuführen. Dadurch könnte man die Verschuldung deutlich reduzieren und die Zukunft des Konzerns sichern, heißt es. Allerdings müssen der Transaktion auch noch weitere Stakeholder zustimmen. Man sei aber zuversichtlich, die notwendige Unterstützung zeitnah zu erhalten, erklärte Scholz weiter.

„Die beabsichtigte Unterstützung durch KKR, einen der weltweit führenden Finanzinvestoren, ist ein großer Schritt nach vorne für die Scholz Gruppe“, erklärte Oliver Scholz, Vorstandschef der Holding. Er sieht darin ein wichtiges Signal an Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und andere Geschäftspartner nach einer langen Phase der Unsicherheit durch den laufenden Restrukturierungsprozess. „Diese Transaktion würde unserer Gruppe nicht nur in substanziellem Umfang Kapital zuführen, sondern uns auch dabei unterstützen, unsere Kapitalstruktur zu verbessern sowie einen erheblichen finanziellen Handlungsspielraum zu schaffen."

Unterdessen hat das Amtsgericht Aalen am Montag einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Scholz Holding abgewiesen. Der von einem Anleihe-Inhaber gestellte Antrag sei „unzulässig“, erklärte die zuständige Insolvenzrichterin. Dem Antragssteller fehle die notwendige Antragsbefugnis, da das Insolvenzantragsrecht allein bei der in Österreich für die Anleihe bestellten Kuratorin liege, heißt es in dem Beschluss.

Grundsätzlich sieht sich das Amtsgericht in Aalen aber für die Durchführung eines möglichen Insolvenzverfahrens von Scholz als zuständig an. Dabei beruft sich das Gericht auf eine Stellungnahme eines Gutachters, wonach der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit von Scholz in London nicht festzustellen war. Daher komme deutsches und nicht englisches Insolvenzrecht zum Tragen.

Die Scholz Holding widerspricht der Einschätzung des Gerichts, wonach Geschäftssitz, Geschäftsführung und Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nicht wirksam nach London verlegt worden seien. Dieser Schritt sei sehr sorgfältig vorbereitet und von mehreren renommierten Anwaltskanzleien und Rechtsexperten begleitet worden, erklärte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Darüber hinaus prüfe Scholz rechtliche Schritte aufgrund von Schäden, die durch die „leichtfertige und offensichtlich unzulässige Klage“ auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden sind.

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