CRMA: BDE für noch kürzere Genehmigungsverfahren

Der BDE begrüßt die neue europäische Rohstoffverordnung (CRMA), die Anfang voriger Woche endgültig verabschiedet wurde, als einen Beitrag zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Zugleich kritisiert der Verband, dass darin die Fristen für Genehmigungsverfahren im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag verlängert worden seien.

So können Genehmigungsverfahren für Projekte, die das Recycling strategischer Rohstoffe betreffen, bis zu 15 Monate dauern und in Ausnahmefällen um höchstens drei Monate verlängert werden. Die EU-Kommission hatte dagegen eine Frist von höchstens zwölf Monaten mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um einen Monat vorgesehen.

„Es ist erfreulich, dass der Critical Raw Materials Act noch innerhalb dieser Legislaturperiode beschlossen wurde. Im Hinblick auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wäre jedoch noch Luft nach oben gewesen“, sagte Andreas Bruckschen, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft vergangenen Freitag in Berlin.

Positiv bewertet der BDE, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, nationale Programme zur Stärkung der Kreislaufführung kritischer Rohstoffe anzunehmen und durchzuführen, welche Maßnahmen für einen verstärkten Einsatz kritischer Recyclingrohstoffe beinhalten. Dazu zählten die Berücksichtigung des Rezyklatanteils bei Vergabekriterien im Zusammenhang mit der Ausschreibung öffentlicher Aufträge oder finanzielle Anreize für die Verwendung kritischer Sekundärrohstoffe.

„Die Festlegung von Rezyklatanteilen als Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen ist von jeher eine Forderung des Verbandes. Deshalb freuen wir uns, dass diese Forderung nun im Verordnungstext steht", sagte Bruckschen. Insgesamt hätte die Verordnung jedoch aus Sicht des Verbands noch ambitionierter sein müssen. „Dazu gehört auch die verpflichtende Bereitstellung von EU-Mitteln als Investitionsanreize für Projekte zum Recycling strategischer Rohstoffe, die leider nach wie vor fehlt“, so der BDE-Hauptgeschäftsführer.

Der CRMA wird voraussichtlich in den nächsten Wochen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und dann am zwanzigsten Tag nach dem Veröffentlichungstermin in Kraft treten. Für die Anwendung der Bestimmungen gelten Übergangsfristen. Als EU-Verordnung wird das Rohstoffgesetz nach seinem Inkrafttreten in jedem Mitgliedstaat der Union unmittelbar gelten und wirksam sein, zu seiner vollständigen Umsetzung und Konkretisierung werden aber innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften nötig sein.

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