BDE warnt vor Scheitern der PPWR

Verbände drängen auf erfolgreichen Abschluss des Trilogs

Nach der Ablehnung der EU-Lieferkettenrichtlinie in Brüssel ist der Entsorgerverband BDE in Sorge, dass am Montag die Trilogverhandlungen über die geplante EU-Verpackungsverordnung ebenfalls scheitern. Grund dafür ist die Enthaltung Deutschlands bei der Lieferkettenrichtlinie. Berichten zufolge soll es einen Kuhhandel des Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) mit Italien geben, das die EU-Verpackungsverordnung verhindern möchte. „Sollte sich die Bundesregierung tatsächlich auf solchen Deal mit Italien eingelassen haben und sich im Gegenzug zur Ablehnung der Lieferkettenrichtlinie durch Rom nun bei der Abstimmung über die Verpackungsverordnung enthält, wäre das ein großer Rückschlag für die Kreislaufwirtschaft“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin. 

Offiziell sei das EU-Lieferkettengesetz noch nicht gescheitert, aber der Widerstand von Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich reicht aus, um die Annahme des Gesetzes weiterhin zu verhindern. Sollte sich kein politischer Kompromiss finden lassen, könne die Richtlinie entweder nachverhandelt oder für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt werden.    

Auf die Ablehnung der EU-Lieferkettenrichtline reagierte der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft indes mit Erleichterung, weil dies erhebliche Bürokratie- und Nachverfolgungspflichten verhindere. „Das vorläufige Scheitern des EU-Lieferkettengesetzes verschafft der Branche Luft. Das neue Gesetz hätte von Entsorgungsunternehmen und Recyclern Unmögliches verlangt und ist zudem noch praxisfern. Abfälle werden lokal gesammelt. Ein Nachweis darüber, wann welcher Bürger wo welche Dinge entsorgt hat, existiert bislang nicht und kann aus praktischen Gründen auch künftig nicht erhoben werden. Deswegen hatte sich der BDE auch für Ausnahmen vom EU-Lieferkettengesetz bei Recyclingrohstoffen stark gemacht“, sagte Bruckschen.

Für Entsorgungsunternehmen würde das konkret bedeuten, dass bei Abfällen die Einhaltung der Standards, über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, d.h. auch bevor die Güter Abfall werden, nachgewiesen werden müsste. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben durch Zulieferer oder Abnehmer hätten betroffenen Unternehmen Geldstrafen oder sogar die Untersagung einer Geschäftsbeziehung gedroht. Strafzahlungen in Höhe von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes sollen erhoben werden können.

„Brauchen unbedingt neue Verpackungsverordnung“

Auf Skepsis des Verbandes stößt jedoch der zu beobachtende Trend auf EU-Ebene, wonach im Trilog gefundene Kompromisse durch ein solches Abstimmungsverhalten durch einzelne Mitgliedstaaten wieder in Frage gestellt und Gesetzgebungsprozesse so behindert und verzögert werden. Die Verpackungsverordnung dürfe aber nicht unter Druck kommen, warnte der BDE. „Wir brauchen unbedingt die neue EU-Verpackungsverordnung, weil sie eine recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen ab 2030 verpflichtend macht und Mindestrezyklatquoten für Kunststoffverpackungen einführt. Nur mit diesen Anreizen hat das Kunststoffrecycling in Deutschland eine Zukunft.“

BDE, bvse, Plastics Europe und AGVU schreiben an Ministerin Lemke

In einem Schreiben an Bundesumweltministerium Steffi Lemke (Grüne) fordert der BDE zusammen mit dem Verband der Kunststofferzeuger Plastics Europe, dem Entsorgerverband bvse und der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesregierung in den Trilogverhandlungen zur PPWR zwischen dem Rat der EU und dem Europäischem Parlament einen aktiven und konstruktiven Beitrag zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen noch in dieser EU-Legislaturperiode leistet.

Die PPWR sei für den Aufbau eines nachhaltigen Wirtschaftens in Deutschland und Europa und für die Sicherung einer zukunftsfesten Industrie mit sicheren und guten Arbeitsplätzen von zentraler Bedeutung. Sollte sie nicht mehr in dieser Legislatur verabschiedet werden, wären die Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette der Kreislaufwirtschaft schwerwiegend. Aufgrund der weit entwickelten Recyclinginfrastruktur der Bundesrepublik müsse die PPWR als Standortvorteil verstanden werden. Eine Chance, die es für die Bundesregierung zu nutzen gelte.

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