EU-Abfallverbringungsverordnung endgültig vom Umweltrat verabschiedet

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben auf ihrer Umweltratssitzung am Montag einstimmig der geänderten EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) zugestimmt. Damit ist sie endgültig verabschiedet und der Weg frei für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und für ihr Inkrafttreten am 20. Tag danach. Die Anwendung des Großteils ihrer Bestimmungen beginnt jedoch erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten.

Die neue VVA verschärft unter anderem die Anforderungen für den Export nicht gefährlicher Abfälle zur Verwertung in Staaten, die nicht der OECD angehören. Bulgarien, Irland und Niederlande forderten in einer Erklärung zum Sitzungsprotokoll, die Einhaltung der internationalen Handelsvorschriften sicherzustellen.

Die Förderation der Europäischen Entsorgungswirtschaft (FEAD) bezeichnete in einer Stellungnahme nach dem Ratsvotum die Verbesserung der Effizienz der Verwaltungsverfahren für die grenzüberschreitende Abfallverbringung als eine ihrer wichtigsten Prioritäten. Der Verband ruft die EU-Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass ihre zuständigen Behörden Notifizierungsanträge fristgerecht bearbeiten können, „so dass wir die langen und anhaltenden Verzögerungen überwinden können, mit denen wir derzeit konfrontiert sind“.

Doch das von der EU-Kommission mit ihrem ursprünglichen Vorschlag verfolgte Ziel, Abfalllieferungen zur Verwertung innerhalb der EU vereinfachen und so den Binnenmarkt und die Kreislaufwirtschaft stärken, wird von der neuen VVA jedoch verfehlt, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Anno Oexle von der Kölner Kanzlei OKL & Partner....

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