Bioenergie-Verbände begrüßen Verschiebung der UERV-Novelle

Der Entwurf zur Novelle der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) wurde gestern entgegen der ursprünglichen Planung nicht vom Bundeskabinett beschlossen. Die zeitliche Verschiebung ermögliche nun, „verbleibende Regelungslücken im Kontext mutmaßlicher zahlreicher Betrugsvorfälle zu schließen“, erklärte das Hauptstadtbüro Bioenergie, der Dachverband der Bioenergiebranche.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt die Verschiebung des Kabinettsbeschlusses und appelliert an die beteiligten Bundesministerien, das verbleibende Zeitfenster für „zwingend erforderliche Nachbesserungen an dem Verordnungsentwurf zu nutzen“. Der aktuelle Entwurf sei zwar hinsichtlich des vorzeitigen Auslaufens der Anrechnung sogenannter Upstream-Emissionsminderungen (UER) zu begrüßen, doch die im Hauptstadtbüro Bioenergie organisierten Verbände wünschten sich auch eine Aufarbeitung der mutmaßlichen Betrugsfälle. Diese sei bislang nicht zu erkennen: „Die in der Realität nicht erbrachten Treibhausgas-Minderungsmengen durch gefälschte UER würden mit dem Referentenentwurf quasi mit einem Federstreich anerkannt. Auf dem Papier würde dadurch ein Klimaschutzbeitrag in einer Vielzahl von Fällen bestätigt, der so in der Realität nie stattgefunden hat“, heißt es in der Verbandsmitteilung.

Bioenergie-Branche erwartet Aufklärung von Betrugsfällen

Branchenmitglieder hatten erheblichen Zweifel an der Korrektheit zahlreicher ab 2020 angerechneter UER-Projekte aus China deutlich gemacht, so der Dachverband. Erst Anfang 2024 habe die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eine Untersuchung zu möglicherweise gefälschten Angaben zu UER-Projekten und der Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung eingeleitet. Gefälschte Nachweise haben offenbar die deutschen Klimaschutzbemühungen unterlaufen und verursachten für die gesamte Biokraftstoffwarenkette erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Ebenfalls unter Betrugsverdacht stehen Biodieselimporte aus China. Die zweifelhaften Billigimporte hatten insbesondere im vergangenen Jahr einen starken Preisdruck verursacht und die Branche in Deutschland massiv in Bedrängnis gebracht. Die Kombination aus gefälschten UER und dem Verdrängungseffekt beim physischen Bedarf für Biokraftstoffe habe zu einem Preisdruck an den Rohstoff- und Biokraftstoffmärkten und einem rasanten Verfall der Preise für die Übernahme von Quotenverpflichtungen (THG-Quotenhandel) von über 400 € je Tonne CO2 auf etwa 100 € je Tonne CO2 geführt, erklärt das Hauptstadtbüro Bioenergie.

Negativ betroffen sei damit auch die E-Mobilität. Das Hauptstadtbüro Bioenergie fordert deshalb auch hier eine lückenlose Aufklärung gefälschter UER-Zertifikate aus China und dass UER-Projekte nicht zur Kompensation genutzt werden dürfen. Rostek unterstreicht: „Es muss gewährleistet werden, dass es für gefälschte UER-Nachweise keine Quotenerfüllung gibt und darüber hinaus die Quotenverpflichteten die entsprechenden THG-Mengen zügig mit anderen Quotenerfüllungsoptionen ausgleichen müssen. Dass gefälschte UER-Zertifikate wiederum mit neuen UER-Zertifikaten ausgeglichen werden dürfen, wäre nichts anderes als die Legalisierung von Betrug an der Klimaschutzverpflichtung. Deutsche Klimaschutzbemühungen werden so umgangen, die Glaubwürdigkeit des Prüfsystems sowie die DEHSt stehen auf dem Spiel“, schließt Rostek.

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