Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) müssen auf den „kooperativen Charakter" einer interkommunalen Zusammenarbeit achten, wenn sie ohne Vergabeverfahren andere örE mit der Durchführung von Teilleistungen der Abfallentsorgung beauftragen wollen. Das teilte die Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, ...
Zweckvereinbarungen auf kooperativen Charakter prüfen
GGSC zum EuGH-Urteil
Ähnliche Artikel
© 2020 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.