Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss Umlage an seine Mitglieder zurückzahlen

VG Trier wertet ebenso wie EU-Kommission Umlage als unzulässige Beihilfe

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Im jahrelangen Rechtsstreit über Umlagen des „Zweckverbands Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rhein-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg“ hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Musterverfahren den beklagten Zweckverband zur Rückzahlung von rund 762.000 € an den Landkreis ...

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