Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss Beihilfen der Mitglieder zurückzahlen

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Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rhein-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg muss die von seinen Mitgliedern in den Jahren 1998 bis 2012 geleisteten Beihilfen zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Musterverfahren am 19. November entschieden. In dem konkreten Fall muss der Verband die vom Landkreis Birkenfeld gezahlte Umlage in Höhe von rund 760.000 € zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

Die Verwaltungsrichter bestätigten in ihrer Entscheidung die vorherige Einschätzung, wonach die Umlagezahlungen europarechtlich unzulässige Beihilfen darstellen. So hatte die EU-Kommission bereits im April 2012 festgestellt, dass die vom Zweckverband erhobenen Umlagen zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Deshalb seien sie rechtswidrig erhoben worden und müssten unverzüglich zurückgefordert werden.

Insgesamt liegen dem Gericht 44 Klagen zur Rückzahlung der Umlagen vor. Der Gesamtstreitwert beläuft sich auf 31,7 Mio € zuzüglich Zinsen. Dem Verband gehören alle Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, Landkreise und kreisfreie Städte im Saarland sowie die genannten zwei hessischen Landkreise als Mitglieder an.

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