Zuständigkeitsänderung im Bundesausfuhramt

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Die Zuständigkeit für die Ausstellung von Internationalen Einfuhrbescheinigungen und Wareneingangsbescheinigungen nach Paragraph 29b Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geht ab 1. September 1993 vom Bundesausfuhramt (BAFA) in Eschborn auf die Außenstelle der Behörde in Berlin über. Von diesem Zeitpunkt an sind ...

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