Die Bundesregierung wird voraussichtlich das Kreislaufwirtschaftsgesetz ändern. Anlass ist das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission (EUWID 11/2014). Brüssel hatte im deutschen Gesetz eine mangelhafte Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie erkannt. Die Bundesregierung hat sich nach Angaben des ...
Zugeständnisse an EU-Kommission: Kreislaufwirtschaftsgesetz vor Änderung
Vertragsverletzungsverfahren / Heizwertklausel fällt wohl bis Ende 2016
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