ZSVR veröffentlicht neuen Verpackungskatalog

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat Anfang Juli die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 veröffentlicht. Der Katalog zur Ermittlung der Systembeteiligungspflicht von Verpackungen wurde in einer inhaltlich und redaktionell aktualisierten und erweiterten Fassung veröffentlicht. Die neue Ausgabe umfasst nunmehr 37 Produktgruppen mit 506 Einzelprodukten.

Im Bereich des Lebensmittelhandwerks wurden Abgrenzungskriterien bei einigen Backwaren und Backvorprodukten verändert. Zudem wurden bei der Produktgruppe „Heimwerker und Garten“ insbesondere im Bereich der Sägen neue Produktblätter erstellt und zur Klarstellung bei einigen Produktblättern bei „Produkt im Detail“ einzelne Produkte ergänzt. Sämtliche Begründungstexte innerhalb der Produktgruppe Weiße Ware sind nun an die Struktur der Texte in den anderen Produktgruppen angepasst worden.

Aufgrund der ab dem 1. Januar 2022 geltenden erweiterten Pfandpflicht sind bestimmte bisher systembeteiligungspflichtige Einweggetränkeverpackungen seit Anfang des Jahres pfandpflichtig. Die ZSVR hat auf den Produktblättern der Getränke, die von dieser Änderung betroffen sind, im Katalog hingewiesen. Während des Übergangszeitraums vom 1. Januar 2022 bis 1. Juli 2022 konnten vom Hersteller bzw. Importeur bereits vor dem 1. Januar 2022 in Deutschland in Verkehr gebrachte (systembeteiligte) Verpackungen auf weiteren Handelsstufen noch ohne Erhebung eines Pfandes abgegeben werden. Da diese Übergangsregelung nun ausgelaufen ist, hat die ZSVR auch die entsprechenden Hinweise aus dem Katalog entfernt.   

Der Katalog ist unter link.euwid.de/fb703 abrufbar. 

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