Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bereitet den Nachfolger des bisherigen Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen vor. Das Konsultationsverfahren für den neuen „Katalog VerpackDG“ soll nach Angaben der Behörde voraussichtlich von Mitte Juni bis Mitte Juli stattfinden. Die Veröffentlichung des finalen Dokuments ist für den 12. August vorgesehen.
Die ZSVR verwendet dabei bereits die Bezeichnung „Katalog VerpackDG“ und verweist in ihren Erläuterungen gegenüber EUWID auf die Regelungen des geplanten Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes. Nach Darstellung der Behörde sollen die bisherigen Produktgruppen und Produktblätter weitgehend erhalten bleiben. Dies gelte auch für produktbezogene Einordnungen etwa im Bereich Elektro- und Haushaltsgroßgeräte („Weiße Ware“). Künftig sollen die Produktblätter allerdings nur noch Verkaufsverpackungen im Sinne von Verkaufseinheiten sowie Umverpackungen behandeln.
Für den Übergang empfiehlt die ZSVR Herstellern, dualen Systemen und anderen Verpflichteten, sich bei Verkaufs- und Umverpackungen weiterhin am bestehenden Katalog zu orientieren. Auch bereits veröffentlichte Einordnungsentscheidungen könnten „zu weiten Teilen“ weiter herangezogen werden. Die Behörde verweist hierzu auf die Begründung des geplanten Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes. Die ZSVR verweist hierzu auf die Begründung zu § 68 Absatz 13 VerpackDG. Danach wären die bisherigen Einordnungsentscheidungen nach den Vorschriften des VerpackDG und der EU-Verpackungsverordnung „weit überwiegend mit demselben Ergebnis“ getroffen worden....




