Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat einen Sachverständigen aus dem Prüferregister ausgelistet. Er habe wiederholt grob pflichtwidrig gegen Prüfleitlinien der ZSVR verstoßen. Laut der Zentralen Stelle ist die Auslistung nun durch das Verwaltungsgericht Osnabrück (Aktenzeichen: 7 B 28/23) bestätigt worden.
ZSVR-Vorständin Gunda Rachut lobte die rechtskräftige Entscheidung, welche die Arbeit der Zentralen Stelle im „Kampf gegen Recyclingschwindler“ unterstützt: „Unzulänglich arbeitende Prüfer richten erhebliche Schäden bei Marktteilnehmern an und gefährden die Ziele des Verpackungsgesetzes. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück haben wir nun einen klaren Rahmen, an dem sich die Sachverständigen messen lassen müssen. Ein wichtiger Schritt in Richtung des fairen Wettbewerbs, des Umweltschutzes und zur Bekämpfung der Rechtsverstöße im Verpackungsrecht.“
Das Gericht habe grundsätzlich geklärt, wann grob pflichtwidrig gegen die Prüfleitlinien verstoßen wird und wann ein wiederholter Verstoß vorliegt. Auf ein subjektives Verschulden des Sachverständigen komme es nicht an. Für einen wiederholten Verstoß reichten insgesamt zwei Fälle aus. Grob pflichtwidrig handelt, wer sich nach objektiven Maßstäben besonders weit vom geltenden Recht entfernt oder gegen eine besonders bedeutsame Regelung verstoßen hat.
Der Prüfer war von der ZSVR am 23. Dezember vorigen Jahres wegen wiederholten und grob pflichtwidrigen Verstößen für zwei Jahre aus dem Prüferregister entfernt worden....