
Rund ein Drittel aller bekannt gewordenen Fälle aller Umweltstraftaten im Jahr 2024 betreffen den unerlaubten Umgang mit Abfällen. Das geht aus einer detaillierten Auswertung von Statistiken zu Umweltdelikten hervor, die das Umweltbundesamt veröffentlicht hat. Demnach ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle aller Umweltstraftaten zwischen 2013 und 2024 um neun Prozent gesunken, in absoluten Zahlen von 19.650 im Jahr 2013 auf 17.900 im Jahr 2024. Die letzten drei Jahre 2022 bis 2024 weisen die niedrigsten Werte des Berichtszeitraums auf.
Die bekannt gewordenen Fälle des unerlaubten Umgangs mit Abfällen haben zwischen 2013 und 2024 um 21 Prozent abgenommen, von exakt 7.595 Fällen im Jahr 2013 auf 5.989 Fälle im Jahr 2024. Demgegenüber hat sich die bekannt gewordene Zahl aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten zwischen 2013 und 2024 lediglich um zwei Prozent verringert. Neben einem tatsächlichen Rückgang von Umweltstraftaten könnten für die rückläufigen Fallzahlen allerdings auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden maßgeblich sein, räumt das UBA ein.
Einen noch größeren Anteil an allen bekannt gewordenen Umweltstraftaten hatten mit 43 Prozent Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Gewässerverunreinigungen kamen auf einen Anteil von elf Prozent, so dass diese beiden Deliktarten zusammen mit den Verstößen gegen das Abfallrecht einen Anteil von 87 Prozent aller bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten ausmachen. Dies entspricht dem UBA zufolge in etwa der Situation im Jahr 2020.
Die Aufklärungsquote bei Umweltstraftaten lag der Auswertung zufolge im Zeitraum 2013 bis 2024 jeweils zwischen 56 und 61 Prozent und damit leicht über der Aufklärungsquote aller Straftaten. Diese lag im selben Zeitraum relativ konstant zwischen 55 und 59 Prozent. Seit dem Jahr 2020 war die Aufklärungsquote bei Umweltstraftaten allerdings geringfügig niedriger im Vergleich zur Aufklärungsquote bei der Gesamtkriminalität.
Die insgesamt gut 100 Seiten umfassende Publikation „Umweltdelikte“ bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die vorangegangene Ausgabe ist 2023 erschienen, darin sind die Umweltdelikte bis zum Jahr 2021 ausgewertet.



