Wurzer-Gruppe nimmt Stellung zu Berichten über Strafbefehl

Im Fall illegaler Entsorgung im Landkreis Erding hat das Amtsgericht Erding im November auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut einen Strafbefehl gegen den früheren Geschäftsführer der Wurzer-Gruppe, Wolfgang Wurzer, erlassen. Laut Münchner Merkur geht es um eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und die Rückzahlung von Erträgen aus illegalen Geschäften in Höhe von einer halben Mio €, die er aus seinem Privatvermögen bezahlt hat. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet.

In einer Stellungnahme tritt die Wurzer-Gruppe „tendenziöser und teils unrichtiger Berichterstattung“ entgegen: „Alle Vorgänge, die Gegenstand der Ermittlungen waren, sind aufgearbeitet. Wolfgang Wurzer akzeptierte den gegen ihn erlassenen Strafbefehl, um Rechtsfrieden herzustellen. Das Verfahren ist mit der Rechtskraft dieses Strafbefehls beendet.“

Wolfgang Wurzer hatte bereits im August 2021 seine Geschäftsführertätigkeit und alle operativen Aufgaben in der Wurzer-Gruppe niederlegt. Nach 20 Jahren im operativen Geschäft habe er sich entschieden, sich auf Aufgaben außerhalb der Unternehmensgruppe zu konzentrieren, so die Stellungnahme.

Laut den Zeitungen sei im Strafbefehl die Rede von unerlaubtem Betreiben von Anlagen in zehn Fällen, illegalem Umgang mit Abfällen und von wettbewerbsbeschränkender Absprache bei Ausschreibungen gewesen. Diese Manipulation bestreite Wurzers Anwalt jedoch, so der Münchner Merkur. Wurzer habe den Strafbefehl zum Abschluss des Verfahrens nur ganz annehmen – oder eben nicht annehmen können, so sein Anwalt gegenüber der Regionalzeitung. Bei einem Einspruch wäre es zu einem Verfahren gekommen.

In ihrer Stellungnahme geht die Wurzer-Gruppe auch auf den Vorwurf im Strafbefehl einer „vermeintlichen wettbewerbsbeschränkenden Absprache“ ein. „Um in Zukunft solche Vorgänge mit Sicherheit zu unterbinden, hat die Wurzer Umwelt Unternehmensgruppe eine umfangreiche Neuorganisation durchlaufen. Außerdem ist die Wurzer Umwelt GmbH aktiv im Rahmen des sog. „Selbstreinigungsverfahrens“ gemäß § 125 GWB auf die betreffende Institution zugegangen. „Die betreffende Institution hat bestätigt, dass keine wettbewerbsbeschränkende Absprache erfolgte und zudem kein Schaden entstanden ist“, schreibt das Unternehmen.

Die Vorgänge beträfen Sachverhalte aus dem Zeitraum 2016 bis längstens Juli 2021. Wolfgang Wurzer sei noch Minderheitsgesellschafter, übe aber keine aktive Funktion mehr aus. „Alle Vorgänge, die Gegenstand des Strafverfahrens waren, liegen in der Vergangenheit und wurden sowohl intern, als auch gemäß den behördlichen Vorgaben vollständig aufgearbeitet“, betonte das Unternehmen.

Vor rund zweieinhalb Jahren hatten wie berichtet über 100 Beamte umfangreiche Durchsuchungen bei dem Unternehmen mit Sitz in Eitting durchgeführt. Unter anderem wurde dem Unternehmen vorgeworfen, asbesthaltigen Abfall, Klärschlamm und belastetes Altholz falsch gelagert oder entsorgt zu haben.

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