
Die Kritik an geplanten kommunalen Biogasanlagen in Bayern gewinnt an politischem Gewicht. Neben dem Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen (VBS) positionieren sich nun auch der Wirtschaftsbeirat Bayern, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (Vbw) und der Bund der Steuerzahler in Bayern öffentlich gegen die Vorhaben.
Im Fokus stehen zwei Projekte: Zum einen planen die Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg und Dachau eine gemeinsame Biogasanlage mit einer Kapazität von rund 60.000 Tonnen jährlich zur Vergärung von Bioabfall. Der Standort ist nach bisherigen Planungen im oberbayerischen Maisach im Landkreis Fürstenfeldbruck vorgesehen. Laut Kreisausschussberatung soll die Anlage Bioabfall aus mehreren Landkreisen verarbeiten, Energie und Wärme erzeugen und – abhängig von der Entwicklung weiterer Partner – bis etwa 2030 realisiert werden; die geschätzten Investitionskosten liegen zwischen 54 und 78 Mio. €.
Zum anderen besteht eine Kooperationsvereinbarung zur Errichtung einer interkommunalen Bioabfallvergärungsanlage Donau-Iller-Oberschwaben. Beteiligt sind die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Günzburg, Heidenheim, Neu-Ulm, Sigmaringen und Unterallgäu sowie die Städte Memmingen und Ulm. Die Anlage soll in der Nähe des Müllheizkraftwerks Weißenhorn bei Vöhringen im Landkreis Neu-Ulm entstehen. EUWID hatte bereits Ende Januar über die wachsende Kritik an beiden Projekten berichtet.
VBS schreibt Brief an Ministerpräsident Söder
Bereits Anfang Januar wandte sich VBS-Präsident Stefan Böhme in einem mehrseitigen Schreiben direkt an Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Darin spricht er von einer „Renaissance“ staatlicher Strukturen in der Entsorgungswirtschaft und zieht einen historischen Vergleich zu volkseigenen Betrieben in der ehemaligen DDR.
Kritisiert wird insbesondere, dass Bioabfallmengen durch interkommunale Zusammenarbeit, häufig in Form von Zweckverbänden, dem freien Markt „per Kreistagsbeschluss“ entzogen würden. Private Betreiber hätten in bestehende Anlagen investiert und verfügten nach Darstellung des Verbands über ausreichende Kapazitäten.
Der Brief hebt die Auseinandersetzung auf eine grundsätzliche Ebene. Böhme verweist auf eine Staatsquote von 49,5 Prozent im Jahr 2024 und stellt die Frage, ob eine weitere Ausweitung kommunaler wirtschaftlicher Betätigung ordnungspolitisch mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft vereinbar sei. Zugleich fordert der Verband den Ministerpräsidenten auf, auf kommunale Entscheidungsträger einzuwirken und sich gegen eine „Verdrängung von Unternehmertum“ zu stellen.
Wirtschaftsverbände sprechen von Wettbewerbsverzerrung
Die Kritik wird von weiteren wirtschaftsnahen Organisationen gestützt. Die Präsidentin des Wirtschaftsbeirats Bayern, Angelika Niebler, erklärte, Kommunen sollten „die gut funktionierenden Angebote der Privatwirtschaft nutzen, statt parallele Strukturen aufzubauen“. Der Hauptgeschäftsführer der Vbw, Bertram Brossardt, sieht keinen energiewirtschaftlichen Mehrwert durch kommunale Eigenbetriebe. Diese seien nur dann gerechtfertigt, wenn Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht ebenso gut von privaten Unternehmen erbracht werden könnten.
Maria Ritch, Vizepräsidentin des Bundes der Steuerzahler in Bayern, warnt vor Wettbewerbsverzerrungen, steigenden Haushaltsbelastungen und letztlich höheren Abfallgebühren. Damit rückt neben der ordnungspolitischen auch die haushalts- und gebührenrechtliche Dimension der Projekte in den Fokus.



