In der Stadt Wermelskirchen werden Bürger nicht Wahl haben, Leichtverpackungen in gelben Säcken oder gelben Tonnen zu sammeln. Der Stadtrat beschloss Ende September mehrheitlich eine solche Rahmenvorgabe gegen die dualen Systeme aufzuheben. Zuvor hatte die Kommune den Rechtsstreit im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln und dem Oberverwaltungsgericht in Münster verloren. ...
Wermelskirchen hebt nach Niederlage vor Gericht Vorgabe für duale Systeme auf
Bürger dürfen nicht zwischen gelber Tonne und gelbem Sack wählen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -