Forschungs- und Entwicklungsanlagen der Industrie sowie Müllager mit nur geringen Umweltbelastungen müssen künftig nicht mehr nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete eine entsprechende Änderungsverordnung. “Der Anlagenkatalog wird von solchen Anlagen entrümpelt, ...
Weniger Anlagen genehmigungspflichtig
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