Nach Ansicht der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) sind die Vollzugsbehörden mit den angezeigten gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen überlastet. GGSC zufolge sind den zuständigen Behörden weit über 20.000 Sammlungen angezeigt worden - deutlich mehr als erwartet.Die Juristen der Berliner ...
GGSC: Weit über 30.000 Anzeigen von Sammlungen überlasten die Behörden
Defizite im Vollzug und nicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz
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