Weg frei für neue DK-I-Deponie für den Landkreis und die Stadt Freiburg

Auf dem Gelände der ehemaligen Kiesgrube „Weinstetter Hof“ in Eschbach im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald darf eine neue Deponie der Klasse I errichtet werden. Das Regierungspräsidium Freiburg hat dem vor knapp zwei Jahren vom Landkreis eingereichten Planfeststellungsantrag Anfang Mai zugestimmt, wie die Behörde diese Woche mitteilte. Die Deponie soll über eine Ablagerungskapazität von rund 1,05 Mio Kubikmeter bzw. 1,69 Mio Tonnen mineralische Restabfälle verfügen und damit für den Landkreis und die Stadt Freiburg Entsorgungssicherheit für einen Zeitraum von ca. 35 Jahren sicherstellen.

Seit der Stilllegung der Baurestdeponie Merdingen im Herbst 2017 verfügt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nicht mehr über eine geeignete Deponie für mineralische Abfälle der Deponieklasse I. In der Folge kann der Landkreis seinen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen, zu denen u.a. auch das Vorhalten von Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus der Stadt Freiburg gehört, nur noch im Rahmen von Kooperationen mit anderen Landkreisen bzw. Zweckverbänden nachkommen. Da aber auch die Deponiekapazitäten der anderen Landkreise beschränkt sind, können dorthin nur noch beschränkte Abfallmengen angeliefert werden.

Laut Regierungspräsidium ist zu erwarten, dass dem Landkreis die derzeit noch zur Verfügung stehenden Entsorgungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit weiter eingeschränkt werden oder gänzlich wegfallen. Die zeitnahe Errichtung und Inbetriebnahme der geplanten Deponie „Weinstetten“ sei somit notwendig, damit der Landkreis auch künftig die ordnungsgemäße Beseitigung nicht verwertbarer, mineralischer Abfälle sicherstellen kann, begründete die Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung für eine sofortige Vollziehung des beantragten Planfeststellungsbeschlusses.

Im Antrag hatte der Landkreis den Verfüllbeginn für 2024 anvisiert. Ausgehend von einer prognostizierten jährlichen Ablagerung von durchschnittlich 30.000 Kubikmetern bzw. 48.000 Tonnen würde sich eine Deponielaufzeit bis zum Jahr 2058 ergeben.

Der Planfeststellungsbeschluss ist hier abrufbar. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden.

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