Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) findet nichts Positives an dem kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zur Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Mit dem Gesetz will das Bundeswirtschaftsministerium die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen in den nationalen Brennstoffemissionshandel einbeziehen. Für den VKU fehlt dem Gesetz allerdings im Abfallbereich jede Lenkungswirkung. „Im Kern geht es also um eine verdeckte Steuererhöhung, die im Gewand des CO2-Preises daherkommt“, so der Verband in seiner Stellungnahme.
Aus Sicht des VKU lässt sich eine CO2-Bepreisung nur durch eine unmittelbare spezifische Lenkungswirkung in den erfassten Sektoren rechtfertigen. Im Bereich der thermischen Abfallbehandlung könne aber ein CO2-Preis keine Lenkungswirkung entfalten, da nicht die Energiegewinnung, sondern die Entsorgungsfunktion im Vordergrund stehe. „Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen können also nicht auf andere ‚Brennstoffe‘ ausweichen, sondern ihre Aufgabe besteht gerade darin, die Abfälle im Wege der thermischen Behandlung ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen“, schreibt der Verband....