VKU-Umfrage: Kommunale Entsorger zahlen bei Verwertung von Alttextilien zunehmend drauf

Die Alttextilsammlung wird für öffentlich-rechtliche Entsorger immer mehr zum Zuschussgeschäft. Nach einer aktuellen Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) müssen 72 Prozent der befragten Mitglieder inzwischen für die Verwertung von Alttextilien zuzahlen. Nur 28 Prozent erzielen demnach noch Erlöse. 

Parallel zu steigenden Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung nehme die Qualität der erfassten Ware deutlich ab. 81 Prozent der Befragten berichten laut VKU von einer rückläufigen Alttextilqualität, 35 Prozent sogar von einer starken Verschlechterung. Als wesentlichen Treiber sieht der Verband den wachsenden Anteil minderwertiger Fast Fashion, die schnell in den Altkleidercontainern landet und sich kaum noch wirtschaftlich wiederverwenden oder verwerten lässt. 

Anders als karitative und gewerbliche Akteure, die in den vergangenen Monaten ihre Aktivitäten im Altkleidergeschäft vielfach zurückgefahren haben, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorger zur Getrennterfassung von Textilabfällen verpflichtet. Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena, verweist in dem Zusammenhang darauf, dass die Mehrkosten, mit denen die örE in der aktuellen Marktlage konfrontiert sind, am Ende über die Abfallgebühren getragen würden. Damit finanziere der Gebührenzahler Fehler, die bereits am Anfang der Produktionskette entstünden, erklärte er gegenüber der „Zeitung für kommunale Wirtschaft“ (ZfK), einer Fachpublikation und Marke des VKU-Verlags.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Verband die vom Bundesumweltministerium Ende März vorgelegten Eckpunkte für ein Textilgesetz. Mit der geplanten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) werde das Verursacherprinzip gestärkt und die Hersteller erstmals systematisch in die Pflicht genommen, heißt es in einer Mitteilung des VKU. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Inverkehrbringer künftig für die Behandlung ihrer Produkte am Ende der Lebensdauer zahlen müssen. 

Entscheidend sei nun die konkrete Ausgestaltung der EPR. „Wir brauchen klare Steuerung statt Sammelwildwuchs, eine verlässliche Organisation der flächendeckenden Sammlung und vor allem eine vollständige Kostenerstattung für kommunale Leistungen“, fordert Feige. Doppelstrukturen müssten dem Verband zufolge im künftigen System vermieden und die Organisation der Sammlung eindeutig geregelt werden. Ein eigenes Textilgesetz könne in dem Zusammenhang Rechtsklarheit für den wachsenden Abfallstrom schaffen.

Bei der Umfrage, an der sich nach VKU-Angaben 153 Mitgliedsunternehmen der Abfallsparte beteiligten, hätten sich 73 Prozent der Befragten dafür ausgesprochen, dass die kommunale Sammelhoheit für Alttextilien auch im Rahmen der EPR erhalten bleibt. Genau diese starke Rolle zählt allerdings zu den zentralen Konfliktpunkten in der Debatte um das Textilgesetz. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) als Vertreter der privaten Unternehmen sowie Handel und Industrie hatten zuletzt, wie berichtet, vor Wettbewerbsverzerrungen, „Cherry Picking“ und einseitigen Kostenlasten für die Hersteller gewarnt. Der VKU hält dem entgegen, dass die bestehenden kommunalen Sammelstrukturen das Rückgrat der flächendeckenden Entsorgung bildeten und sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten als stabil erwiesen hätten.

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