Wenn es nach den kommunalen Entsorgern geht, müsste die Bundesregierung das Kreislaufwirtschaftgesetz nicht ändern. „Einen akuten Bedarf zur Korrektur des Gesetzes selbst erkennen wir nicht“, schreib der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in seiner Stellungnahme an das Bundesumweltministerium. Das Ministerium ...
VKU sieht keinen akuten Bedarf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Kommunale Entsorger bauen vorwiegend eigene Altkleidersammlungen auf
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