VKU kritisiert Entwurf für neues Batterierecht und fordert Änderungen

Der Verband kommunaler Unternehmen hat den vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Entwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Batterieverordnung kritisiert. Die geplanten Regelungen greifen aus Sicht des VKU zu kurz. Der Verband plädiert daher insbesondere bei der Sammlung und Verwertung von Altbatterien für Änderungen.

„Die Kommunen sind bereit, Verantwortung für eine sichere und nachhaltige Batterierücknahme zu übernehmen“, betont VKU-Vizepräsident Uwe Feige. „Dafür brauchen sie jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die ihnen Handlungsspielräume eröffnen und zugleich die Hersteller stärker in die Pflicht nehmen. Dazu gehört auch ein Verbot besonders gefährlicher Produkte wie Einweg-Vapes, um Brandrisiken zu reduzieren. Nur so lassen sich die EU-Vorgaben praxistauglich umsetzen“, so Feige, der auch Leiter des Kommunalservice Jena ist.

Kritisch sieht der Verband die geplanten Einschränkungen bei der Verwertung von Starterbatterien. In Zukunft dürfen die Kommunen diese Batterien nicht mehr selbst verwerten, sondern müssen sie an bestimmte Entsorgungsunternehmen abgeben, die von Rücknahmesystemen ausgewählt wurden. Da Ausschreibungen oft zu realistischeren Erlösen führen, mit denen die Sammelleistung finanziert werden kann, sollte die bisherige Praxis der Eigenverwertung beibehalten werden, fordert der VKU. Die EU-Verordnung lasse diesen Spielraum ausdrücklich zu.

Angesichts der wachsenden Brandgefahr durch falsch entsorgte Lithium-Akkus und batteriehaltige Geräte erneuert der Kommunalverband nicht nur seine Forderung nach einem Verbot für elektronische Einweg-Zigaretten, sondern plädiert auch für die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Entsorgungsunternehmen. Mit den Geldern dieses Fonds sollen die durch Batteriebrände verursachten Schäden ausgeglichen werden. Eine ähnliche Forderung hatten zuvor auch schon die privaten Entsorgerverbände BDE und bvse und auch die europäischen Dachverbände FEAD und Euric erhoben.
 
Zustimmung findet beim VKU die Regelung im Entwurf, wonach öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger künftig neben Gerätealtbatterien auch Batterien aus leichten Elektrofahrzeugen wie E-Bikes oder E-Scootern aus privaten Haushalten zurücknehmen sollen. Dies entspreche ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit für Abfälle aus Haushalten. Voraussetzung sei jedoch, dass alle Entsorgungsträger rechtzeitig mit geeigneten Sammelbehältern ausgestattet werden. Dies komme aber bisher nur schleppend voran, bemängelt der Kommunalverband. 

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