
Ab diesem Jahr sind Hersteller von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten dazu verpflichtet, bestimmte Kosten der Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum zu tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert wurden. In Deutschland verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) hierfür den Einwegkunststofffonds (EWKFonds).
Für die Verwaltung und Abwicklung der Sonderabgaben, die die Unternehmen in den Einwegkunststofffonds einzahlen sollen, richtet das Umweltbundesamt derzeit die digitale Plattform DIVID ein. Diese war mit ersten Funktionen zum 1. April in Betrieb gegangen und stand zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereit. Seit 1. August können sich nun auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller der betroffenen Produkte registrieren.
Um kommunale Anspruchsberechtigte bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes zu unterstützen, hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) jetzt die Infoschrift „Der Einwegkunststofffonds – eine Handlungshilfe für kommunale Entsorgungsbetriebe“ als Arbeitshilfe veröffentlicht. Auf 56 Seiten sind darin nach Angabe des Verbands alle relevanten Informationen zur Funktionsweise des Einwegkunststofffonds gebündelt, etwa zum Registrierungsverfahren, zum Verfahren der Leistungsmeldungen und zum Einsatz der Mittel, die künftig aus dem Fonds ausgezahlt werden.
Die Infoschrift steht auf der VKU-Website in der Rubrik Publikationen für VKU-Mitglieder zum Download bereit. Druckexemplare können zum Preis von 29 € für Mitglieder bzw. für 59 € für Nichtmitglieder vom VKU-Verlag bezogen werden.
Eine erste Zahlung der Einwegkunststoffabgabe durch die Hersteller erfolgt erst 2025. Ihre Höhe wird dabei auf Grundlage der 2024 in Umlauf gebrachten Einwegkunststoffprodukte festgelegt. In den Folgejahren erfolgt die Zahlung dann weiterhin jährlich und jeweils für das Vorjahr.



