VKU begrüßt Novelle der Technischen Regeln für Gefahrstoffe

Die jüngste Neufassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe stößt beim Verband kommunaler Unternehmen auf Zustimmung. Die TRGS 520 regelt die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle neu. Die überarbeitete Fassung wurde in der jüngsten Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblatts veröffentlicht und ist damit sofort in Kraft getreten.

Bei der Neufassung der TRGS 520 wurden nach Angaben des VKU technische und rechtliche Entwicklungen sowie Herausforderungen im Personaleinsatz berücksichtigt. Im Fokus standen dabei auch die Anforderungen an das Fachpersonal, die für die Annahme und Sortierung gefährlicher Abfälle in den Schadstoffannahmestellen zuständig sind. Fachkundige müssen dabei eigentlich über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, welche spezifische chemisch-naturwissenschaftliche Inhalte beinhaltet. Die Neuregelung sieht aber nun vor, dass die spezifischen chemisch-naturwissenschaftlichen Fachkenntnisse künftig außerdem bei „geeigneten persönlichen Voraussetzungen“ über gesonderte Qualifizierungsmaßnahmen erworben werden können. Dabei macht das Dokument klare Vorgaben zu den Inhalten für die alternative Erlangung der erforderlichen chemiespezifischen Fachkenntnisse.

„Es ist ein großer Fortschritt, dass nun auch Wertstoffmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ohne chemische Ausbildung, aber mit persönlicher Eignung, durch gezielte und intensive Schulungsmaßnahmen die nötige Fachkunde für den Umgang mit gefährlichen Abfällen erlangen können“, erklärt VKU-Vizepräsident Uwe Feige auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel. „Das schafft Flexibilität und hilft, Engpässe in bestimmten Regionen Deutschlands zu beheben.“

Gesonderte Schulungen für Umgang mit Lithium-Batterien notwendig

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt aus Sicht des Kommunalverbandes auf der Annahme von Lithiumbatterien in Schadstoffsammelstellen. Hier schreibt die neue TRGS 520 vor, dass Erfassung, Verpackung und gegebenenfalls auch der Transport von Lithiumbatterien durch Personal erfolgen muss, das im Umgang mit den Batterien und hinsichtlich ihrer ADR-konformen Verpackung regelmäßig geschult ist. Die mit diesen Tätigkeiten betrauten Beschäftigten sind jedoch nicht auf oben genannte fachkundige Personen beschränkt.

Den gewählten Ansatz bewertet der VKU als pragmatisch. Für die Annahme von Lithium-Batterien in Schadstoffannahmestellen sei es nunmehr ausreichend, dass das Personal regelmäßig im Umgang mit Gefahrgut und insbesondere Lithiumbatterien geschult werde, schreibt der Verband.

Die TRGS 520 schreibt außerdem vor, dass Annahmestellen für gefährliche Abfälle eine allgemein einzuhaltende Vorgehensweise für Batteriebrände erarbeiten müssen. Hierbei soll eine Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr erfolgen. Ein solches Sicherheitskonzept für den Umgang mit Lithiumbatterien und möglichen Brandgefahren ist aus Sicht von VKU-Vizepräsident Feige „ein wichtiger Schritt, um die Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Brandgefahren auf unseren Schadstoffannahmestellen zu minimieren“. Der Verband will den Sammelstellen zeitnah ein individuell anpassbares Mustersicherheitskonzept zur Verfügung stellen.

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