Zahlreiche Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, haben offenbar noch keine Verträge mit den dualen Systemen für das Jahr 2025 abgeschlossen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) weist darauf hin, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz bis spätestens 31. Dezember erfüllen müssen. Andernfalls können Konsequenzen wie ein Vertriebsverbot, Bußgelder oder Einträge ins Gewerbezentralregister folgen.
Rechtliche Verpflichtung zur Beteiligung an Recyclingkosten
Unternehmen, die Verpackungen produzieren, handeln oder importieren, sind verpflichtet, einen Systembeteiligungsvertrag abzuschließen und ihre Verpackungsmengen im Register LUCID zu hinterlegen. Ohne diese Schritte können die dualen Systeme keine Mengenmeldungen an die ZSVR übermitteln. Dies beeinträchtigt sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Recyclingquoten als auch den Wettbewerb, da Unternehmen, die ihre Verpflichtungen erfüllen, derzeit die Hauptlast der Kosten tragen. Noch beteiligten sich zu wenige Unternehmen an den Recyclingkosten. Das gehe zu Lasten derer, die sich gesetzestreu verhalten. Die Behörde erklärt „das Ende aller Ausreden“: Unternehmen müssten jetzt handeln. Nach Daten der ZSVR fehlten aktuell für über 70 Prozent der großen Hersteller die Bestätigungen der Verträge für das nächste Jahr mit den zehn dualen Systemen....



