VGH Mannheim: Landkreis darf gewerbliche Altkleidersammlung nicht generell verbieten

Möglichkeit zum Wettbewerb durch private Konkurrenz muss erhalten bleiben

|
|

Ende April und Mitte Mai dieses Jahres haben Altkleidersammler erfolgreich in Eilverfahren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht wegen untersagter Sammlungen gegen den Landkreis Böblingen geklagt (U.a. Urteil vom 13. Mai 2013; 2 K 936/13). Nun ist der Landkreis auch in der nächsten Instanz im Beschwerdeverfahren ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -