Abfälle aus Kasernen sind nicht generell als gewerblicher Siedlungsabfall zu qualifizieren. Einem Beschluss des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs zufolge kommt es vor allem auf die Wohnsituation der Soldaten in der Kaserne an (Az. 10 S 1368/10 vom 26.07.2011). Je nach Unterbringung der ...
VGH Mannheim: Abfälle aus Kasernen sind nicht generell gewerblicher Siedlungsabfall
Je nach konkreter Unterbringung auch überlassungspflichtiger Hausmüll
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -