VGH kippt Tübinger Verpackungssteuer

Die umstrittene Verpackungssteuer der Stadt Tübingen ist unwirksam. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim erteilte der seit Jahresbeginn erhobenen örtlichen Verbrauchssteuer von 50 Cent fällig für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und -speiseverpackungen sowie 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set eine Absage.  Das geht aus einer Mitteilung des VGH hervor. Das Urteil in dem Normenkontrollverfahren wird voraussichtlich in 14 Tagen vorliegen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Sie kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils erhoben werden.

Gegen die Verpackungssteuer geklagt hatte die Inhaberin einer Tübinger Filiale von McDonald's. Begründung: Die Steuer stehe im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Die Filialbetreiberin argumentierte, dass sie bereits Lizenzgebühren zahle für ihre Beteiligung am dualen System. Die Verpackungssteuer führe zu einer zusätzlichen, erheblichen Belastung. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer meinte, das Duale System sei eine „Selbstbetrugsveranstaltung“ und sei keine echte Verwertung.

 

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