Die K+S Kali GmbH darf weiterhin Salzabwässer in die Werra leiten. Nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel fehlt den Kommunen und der Fischereigenossenschaft die Klagebefugnis für eine Klage (Az. 7 A 1736/10 vom 01.09.2011). Die Gemeinden Gerstungen und Herleshausen, der Stadt ...
VGH Hessen weist Klage der Kommunen gegen K+S zurück
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