Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können Überdeckungen aus Gebührenerhebungen nicht zur Nachsorge von Deponien verwenden. Dies ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zu entnehmen (Az. 5 K 596/08 vom 16. Juni 2011). Entsprechende Rücklagen müssten bereits während des Deponiebetriebs ...
VG: Überdeckung nicht zur Deponienachsorge verwenden
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