VG Stuttgart: Bescheid für Sicherheitsleistung von DSD „wahrscheinlich rechtswidrig“

Fehlendes Entschließungsermessen begründet bereits Rechtswidrigkeit

|
|

Der Systembetreiber DSD muss vorerst eine vom baden-württembergischen Umweltministerium geforderte Sicherheitsleistung nicht hinterlegen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Mitte Oktober in einem Eilverfahren einen entsprechenden Bescheid des Landesumweltministeriums zur Hinterlegung einer bestimmten ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -