VG Karlsruhe legt Urteilsbegründung zur Ablagerung freigemessener Abfälle vor

Mit Urteilen vom 29. April 2022 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Ablagerung so genannter freigemessener Abfälle aus dem Rückbau der Kernkraftwerke Philippsburg 1 und 2 sowie kerntechnischer Anlagen in Eggenstein-Leopoldshafen auf der Deponie Hamberg im Enzkreis zurückgewiesen (EUWID 19/2022). Nun hat das Karlsruher Gericht die Begründung des maßgeblichen Urteils mit dem Aktenzeichen 9 K 4660/20 zugestellt. ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -