Mit Urteilen vom 29. April 2022 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Ablagerung so genannter freigemessener Abfälle aus dem Rückbau der Kernkraftwerke Philippsburg 1 und 2 sowie kerntechnischer Anlagen in Eggenstein-Leopoldshafen auf der Deponie Hamberg im Enzkreis zurückgewiesen (EUWID 19/2022). Nun hat das Karlsruher Gericht die Begründung des maßgeblichen Urteils mit dem Aktenzeichen 9 K 4660/20 zugestellt. ...
VG Karlsruhe legt Urteilsbegründung zur Ablagerung freigemessener Abfälle vor
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