VG betont Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Mülltonnen-Bereitstellung durch Bürger

AWB Köln muss Mülltonnen aus schlecht befahrbarer Straße selbst holen

|
|

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer Entscheidung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Bereitstellung der Mülltonnen durch die Bürger betont. Im konkreten Fall hat das Gericht die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln dazu verpflichtet, die Abfälle von den Grundstücken einer schlecht befahrbaren Straße ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -