VG Ansbach hebt Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung auf

Zuständigkeit der Stadt aufgrund bayerischer Regelungen jedoch bestätigt

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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Untersagungsverfügung einer bayerischen Stadt gegen die gewerbliche Sammlung von Altkleidern aufgehoben. Ein bundesweit tätiges Sammelunternehmen hatte im Mai 2012 eine bereits bestehende Sammlung gemäß dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzt angezeigt, die Mitte November ...

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