VG Ansbach bestätigt Untersagung einer bestehenden Altpapiersammlung

Urteil nicht rechtskräftig / Entscheidung über Berufung steht noch aus

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Das Ansbacher Verwaltungsgericht hat die Untersagung einer bestehenden gewerblichen Altpapiersammlung im Landkreis Neustadt an der Aisch bestätigt. Die Untersagungsbescheide vom 6. September 2012 gegen zwei Entsorgungsunternehmen waren auf der Grundlage des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangen (Az: AN 11 K ...

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