Bei Sperrmüll handelt es sich nicht um gemischte Abfälle aus privaten Haushalten. Er ist daher auch nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen und kann durch gewerbliche Sammlungen erfasst werden. Zu dieser Auffassung gelangt das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Urteil im Rechtsstreit ...
Verwaltungsgericht Schleswig: Sperrmüll ist kein gemischter Abfall aus privaten Haushalten
Gewerbliche Sammlung ist rechtens / Beimengung von Restmüll tolerabel
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