Bereits im Eilverfahren war die Stadt Göttingen mit dem Versuch gescheitert, von den Betreibern dualer Systeme per Rahmenvorgabe einen partiellen Vollservice bei der Leerung der Gelben Tonnen zu verlangen. Nun hat das Verwaltungsgericht Göttingen auch in der Hauptsacheentscheidung der umstrittenen Vorgabe eine Absage erteilt (VG Göttingen, Az.: 4 A1/20). Laut Gericht ist wegen grundsätzlicher Bedeutung eine Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich....
Verwaltungsgericht Göttingen gibt Klage gegen kommunale Rahmenvorgabe statt
Absage an teilweisen Vollservice für Leerung der Gelben Tonnen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -