
Der BDE hält die Beschlussempfehlungen des Bundesrates zum Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) teilweise für kritisch. Die Länderkammer stimmt am Freitag über den Gesetzentwurf ab. Nach Angaben des Entsorgerverbands enthalten die Vorschläge sowohl Ansätze zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft als auch Regelungen, die über europäische Vorgaben hinausgehen und Auswirkungen auf bestehende Marktstrukturen haben können.
Handlungsbedarf sieht der BDE bei der Übergangsregelung zur neuen Herstellerdefinition. Der Verband empfiehlt, Änderungen bei der Systembeteiligungspflicht erst zum 1. Januar 2027 wirksam werden zu lassen. Nach Angaben des Verbands sollen damit Finanzierungslücken bei den dualen Systemen vermieden werden.
Zustimmung äußert der BDE hingegen zu dem Vorschlag, nach dem eine ökologisch differenzierte Ausgestaltung der Systementgelte Anreize für besser recycelbare Verpackungen geschaffen werden soll. Zudem unterstützt der Verband die Umstellung bei Ausschreibungen von Erfassungsleistungen vom preisgünstigsten auf das wirtschaftlichste Angebot. Nach Ansicht des BDE soll dies eine stärkere Berücksichtigung von Qualitätskriterien ermöglichen. „Die Ökomodulation der Systementgelte und das Anreizsystem für Post-Consumer-Rezyklat sind überfällige Instrumente. Sie geben der Recyclingwirtschaft endlich das politische Signal, das sie braucht, um langfristig investieren zu können. Entscheidend ist jetzt, dass die Umsetzung eng mit der Branche abgestimmt wird“, erklärt Andreas Bruckschen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE.
Werkstoffliches Recycling nicht schwächen
Sehr kritisch bewertet der Verband die Empfehlungen der Ausschüsse zum chemischen Recycling. Nach Angaben des BDE lag die Recyclingquote systempflichtiger Kunststoffverpackungen im Jahr 2024 bei knapp 71 Prozent und wurde ausschließlich durch werkstoffliche Verfahren erreicht. Eine Verschiebung von Mengen innerhalb der bestehenden Gesamtquote führe nicht zu zusätzlichem Recycling, sondern entziehe dem werkstofflichen Recycling Inputmengen. „Chemisches Recycling kann perspektivisch eine sinnvolle Ergänzung sein – aber nicht auf Kosten des werkstofflichen Recyclings, das heute die tragende Säule unseres Systems bildet. Wer die Quote zulasten bewährter Verfahren verschiebt, bevor neue überhaupt evaluiert wurden, setzt falsche Prioritäten“, so Bruckschen.
Auch die vorgesehene zweijährige Überprüfung der Quoten lehnt der Verband ab. Nach Angaben des BDE beeinträchtigt dies die Planungssicherheit für Investitionen in die Recyclinginfrastruktur.
Der Entsorgerverband kritisiert zudem Vorgaben, die über die europäische Verpackungsverordnung hinausgehen. Laut BDE sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Steigerungen der Recyclingzuführungsquoten nicht erfüllbar und könnten sich negativ auf Recyclingbemühungen sowie die Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Zudem verweist der Verband auf rückläufige Verwertungskapazitäten. Nach Angaben des BDE könnten zusätzliche 225.000 Tonnen sortierter Verpackungen bis 2030 keine Abnehmer finden.
Kritisch sieht der Entsorgerverband außerdem die vorgesehene Einführung eines einseitigen Entgeltfestsetzungsrechts für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Dadurch könnte das bestehende Kooperationsprinzip verändert werden. Schließlich ist der BDE gegen eine Ausweitung der Dokumentations- und Berichtspflichten. Dies sei unverhältnismäßig und nicht durch europäisches Recht begründet.



