Eine Vergabestelle kann nicht ohne Weiteres die thermische Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch vorschreiben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in München entschieden und damit dem Entsorger Remex Recht gegeben (Az. Verg 10/17 vom 09.03.2018). Öffentliche Auftraggeber müssten abfallrechtliche Vorgaben wie ...
Vergabestelle darf thermische Verwertung nicht ohne Weiteres vorschreiben
Teerhaltiger Straßenaufbruch: Remex gewinnt Vergabenachprüfungsverfahren vor dem OLG München
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